Fachpraktische Ausbildung:
Wird nur während des ersten Schuljahres durchgeführt.
Die Unterrichtswoche besteht damit aus zwei Schul- und drei Praxistagen.
Die Praxisstelle schließt mit dem Schüler eine Vereinbarung ab, die am ersten Schultag vorzulegen ist
Die erfolgreiche Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung ist Voraussetzung für das Erreichen des Ausbildungszieles.
Beurteilung und Abschluss der fachpraktischen Ausbildung:
Am Ende eines jeden Schulhalbjahres erfolgt eine schriftliche Beurteilung durch den Praktikumsbetrieb
Mindestangaben:
- Berichtszeitraum
- Fehltage
- Ausbildungsabschnitte
- Fachkenntnisse
- Arbeitsverhalten
- Zuverlässigkeit
FOSFHRV vom 8. August 2008, § 19 ff.