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Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit

 

Die Tätigkeit im Überblick

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit schützen Personen, Objekte, Anlagen und Werte. Sie planen vorbeugende Maßnahmen für deren Sicherheit bzw. zur Abwehr von Gefahren und führen sie durch.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit finden Beschäftigung in erster Linie
•    in Unternehmen des Objekt-, Werte- und Personenschutzes
•    bei Flughafenbetrieben
•    bei Bahnhöfen und Verkehrsgesellschaften
•    bei Unternehmen im Bereich Facility-Management
•    in der Sicherheitsberatung
Die Ausbildung im Überblick
Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Ausbildungsbereich Industrie und Handel).
Servicekraft 2 Jahre
Die Ausbildung erfolgt weitestgehend parallel zur Fachkraft, die kaufmännischen Inhalte des 3. Ausbildungsjahres entfallen.
Berufliche Qualifikationen:

Fachkräfte für Schutz und Sicherheit:

•    planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch, 
•    analysieren Gefährdungspotenziale, entwickeln Sicherungsmaßnahmen und leiten diese ein, 
•    überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften,  insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz 
•    beobachten die Branchenentwicklung und bewerten die Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot, 
•    wirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung mit, 
•    ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte, 
•    überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein, 
•    identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen, 
•    sind in der Lage, bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu verhalten und entsprechend zu handeln, 
•    arbeiten selbstständig, team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.

Ausbildungsschwerpunkte:

1.    Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 
2.    Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
3.    Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
4.    Umweltschutz 
5.    Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 
6.    Sicherheitsdienste 
7.    Kommunikation und Kooperation
8.    Schutz und Sicherheit 
9.    Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen 
10.    Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation 
Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen
Ausbildungsinhalte:
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
•    welche Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste zu beachten und anzuwenden sind
•    wie sie über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren
•    wie sie Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen, Gefährdungspotenziale beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten sowie die Wirkungsweise und das Gefährdungspotenzial von Waffen identifizieren
•    erste Hilfsmaßnahmen einzuleiten, Erstmaßnahmen durchzuführen sowie Unfälle und Zwischenfälle zu melden
•    Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements zu berücksichtigen
•    wie sie Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen, die Zufriedenheit der Kunden überprüfen und Beschwerden weiterleiten
•    wie man die Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüft, Brandschutzeinrichtungen überwacht und bei Mängeln Maßnahmen einleitet
•    wie man technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr plant
•    wie sie den Personal- und Sachmitteleinsatz sowie Termine planen
•    an der Rechnungsstellung mitzuwirken und dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung zu beachten
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken, Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern) sowie in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Ausbildungsvergütung

Beispiele (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 425 bis € 629
2. Ausbildungsjahr: € 550 bis € 731
3. Ausbildungsjahr: € 650 bis € 861
Quellen:
Die Angaben orientieren sich an den Informationen der Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) - Stand: Oktober 2016 
Siehe auch:
 Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Berlin-Brandenburg vom 10.3.2014
Ausbildungsdauer
3 Jahre

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss

Abschlussprüfung gemäß
Öffnet externen Link in neuem FensterVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit /Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Prüfungen

Fachkraft: Gestreckte Abschlussprüfung
Teil 1 der Abschlussprüfung wird vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt und geht mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Teil 2 findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Er besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftlichen Prüfungen umfassen folgende Bereiche:
•    Wirtschafts- und Sozialkunde
•    Schutz und Sicherheit
Die mündliche Prüfung findet im Bereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch statt.
Servicekraft: 
Zwischenprüfung nach 1.Ausbildungsjahr 
Abschlussprüfung nach 2 Jahren
Prüfende Stelle: Industrie- und Handelskammer

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss bzw. mit Hauptschulabschluss ein.


Schulische Vorbildung 

Im Jahr 2013 gab es 960 Ausbildungsanfänger/innen. 43 Prozent der zukünftigen Fachkräfte für Schutz und Sicherheit verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 40 Prozent über einen Hauptschulabschluss . 12 Prozent besaßen die Hochschulreife , drei Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen.
 

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Kompetenzen

Kernkompetenzen, die man während der Ausbildung erwirbt:
•    Bewachen, Beschützen 
•    Einsatzrecht, -taktik, -planung 
•    Gefahrenabwehr (Prävention) 
•    Geld-, Wert-, Belegtransport 
•    Kundenberatung, -betreuung 
•    Objektschutz 
•    Personalplanung 
•    Personenschutz 
•    Sicherheitsvorschriften 
•    Überwachungsaufgaben 
•    Veranstaltungs-, Ordnungsdienst 
•    Werkschutz 
Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:
•    Alarm-, Notrufzentrale 
•    Brandschutz 
•    Büro- und Verwaltungsarbeiten 
•    Deeskalationstechniken 
•    Fahrzeugkontrolle 
•    Gefahrenanalyse 
•    Hundeführen 
•    Kundenangebote erstellen 
•    Personenkontrolle 
•    Pförtnertätigkeit 
•    Rettungsmaßnahmen, Erste Hilfe 
•    Revierwachdienst 
•    Sachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz 
•    Schusswaffenlizenz (Waffenschein) 
•    Selbstverteidigung 
•    Separatwachdienst 
•    Sicherheitstechnik 
•    Transportsicherung, -bewachung 
•    Unterrichtungsnachweis der IHK (§ 34a GewO) (Bewachung) 

Kompetenzkatalog

Der gesamte Kompetenzkatalog, der bei der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt wird, lässt sich unter folgender Adresse herunterladen:
download-portal.arbeitsagentur.de/files/ (Download) 

Hinweis: 
Eine Übersetzung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen in sieben europäische Sprachen ermöglicht das Online-Wörterbuch DISCO (Dictionary of Skills and Competencies). Es kann u.a. für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen für den EUROPASS genutzt werden.
Öffnet externen Link in neuem FensterHier gibt es das DISCO-WörterbuchÖffnet externen Link in neuem Fenster.


Weitere Ausbildungsvoraussetzungen

Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs in Form eines ärztlichen Attests nachzuweisen.
Zusätzlich wird ein Führungszeugnis verlangt.
Teilweise wird ein Mindestalter von 18 Jahren und damit verbunden der Führerschein Klasse B vorausgesetzt.


Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.




Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe 
Öffnet externen Link in neuem FensterÖffnet externen Link in neuem FensterQuelle IHK-Ostbrandenburg
Öffnet externen Link in neuem FensterQuelle Agentur für Arbeit

Nützliche Links:

•  Öffnet externen Link in neuem FensterAllianz für Sicherheit in der Wirtschaft
•  Öffnet externen Link in neuem FensterBDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft 
•  Öffnet externen Link in neuem FensterIHK Ostbrandenburg