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Recht

Das Fach Recht 

wird an unserer Schule als Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau mit 2 Wochenstunden angeboten. Grundlagen des Unterrichts sind nicht nur die Rechtswissenschaften, sondern z.B. auch ethische, historische, wirtschaftliche und politische Fragestellungen. 

Gegenstand des Unterrichts in der 11. Jahrgangsstufe sind:

  • Grundlagen, Entwicklung und Funktionen des Rechts.
  • Eigentum und Vertrag.
  • Der Mensch in Ehe und Familie.

In der 12. Jahrgangsstufe bilden folgende Bereiche den Schwerpunkt des Unterrichts:

  • Ansprüche und deren Durchsetzung.
  • Der Mensch im Wirtschafts- und Arbeitsleben.

Schwerpunkte des Unterrichts der 13. Jahrgangsstufe sind:

  • Das Erbrecht.
  • Der Strafanspruch des Staates.
  • Der Mensch als Staatsbürger.

Wesentliches Ziel dieses Faches ist es, Recht als einen zentralen Bereich des gesellschaftlichen Lebens und seine Verknüpfung mit anderen Bereichen zu erkennen und bei den Schülern ein gut ausgeprägtes Rechtsbewusstsein zu entwickeln.