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Auftrag der Berufsschule

Wir sind Partner zum Ausbildungsbetrieb im System der dualen Öffnet externen Link in neuem FensterBerufsausbildung. Wir haben die Aufgabe, allgemeine und berufsbezogene Lehrinhalte gemäß den Öffnet externen Link in neuem FensterRahmenlehrplänen zu vermitteln. Dabei wird der Anteil zu vermittelnder Sozial- und Methodenkompetenzen immer wichtiger. Im allgemeinen findet, neben den Öffnet externen Link in neuem Fensterberufsübergreifenden Fächern (Deutsch, Wirtschaft- und Sozialkunde, Englisch, Sport) zur Vertiefung der Allgemeinbildung, der Unterricht in Öffnet externen Link in neuem FensterLernfeldern statt, die fachpraktische und fachtheoretische Inhalte in Lernsituationen verbinden.
Wer erstmals einen Ausbildungsvertrag hat, ist berufsschulpflichtig
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch Ihren Ausbildungsbetrieb.
Die Beschulung erfolgt für 480 Unterrichtsstunden im Jahr, die, je nach Berufsgruppe, unterschiedlich auf das Schuljahr verteilt werden.
Je nach Berufsfeld findet der Unterricht in

Öffnet internen Link im aktuellen FensterStrausberg
(Abtlg. 1)
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWirtschaft/Verwaltung
Öffnet internen Link im aktuellen FensterErnährung/Hauswirtschaft
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSchutz u. Sicherheit
Öffnet internen Link im aktuellen FensterSeelow
(Abtlg. 4)
Agrarwirtschaft 
Öffnet internen Link im aktuellen FensterBautechnik

statt.

Bei sozialen, Lern- oder Prüfungsproblemen berät unser Öffnet internen Link im aktuellen FensterProjekt Türöffner: Zukunft Beruf!

Berufsgrundbildung

Berufsschulpflichtige SchülerInnen, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen, werden im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule unterrichtet. Hier können die berufliche Grundbildung und gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G) erworben werden. Aufgenommen werden SchülerInnen, die weder ein Ausbildungsverhältnis noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können. Oder solche, die keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang (z. B. Berufsfachschule Soziales, Fachoberschule oder Berufliches Gymnasium) besuchen und unter 18 Jahren sind (oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Die Berufsfachschule Grundbildung steht SchülerInnen offen, welche die 10. Jahrgangsstufe in der allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I ohne Abschluss beendet und ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.  

Der Unterricht findet ausschließlich in der Schule statt und wird in den berufsübergreifenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft-/Sozialkunde, Sport) und in berufsbezogenen Bereichen realisiert. Ziel dieses Bildungsganges ist es, die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung zu verbessern. Dies wird durch eine Erweiterung der Allgemeinbildung und durch Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie Kenntnisse über Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder realisiert. 

In Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Praktikumsbetrieben können die SchülerInnen in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden. Der erfolgreiche Besuch des Bildungsgangs führt SchülerInnen ohne Abschluss zu einem der Berufsbildungsreife (BBR) gleichgestellten Abschluss. SchülerInnen, welche die Berufsbildungsreife bereits erlangt haben, können einen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) gleichgestellten Abschluss erwerben. 

Quelle: Öffnet externen Link in neuem FensterWebseite des MBJS

Berufsgrundbildung Plus

In diesen Klassen werden gem. der Öffnet externen Link in neuem FensterBerufsgrundbildungsverordnung § 1 (2) bzw. der Öffnet externen Link in neuem FensterEingliederungsverordnung §5 i.V.m. §10(1) SchülerInnen beschult, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also berufsschulpflichtig gem. §39(3) BbgSchulG sind),  weder ein Ausbildungsverhältnis noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können und keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang (z.B. Berufsfachschule Soziales, Fachoberschule oder Berufliches Gymnasium) besuchen können. Der Unterschied zur Berufsgrundbildung (siehe oben) liegt darin, dass diese SchülerInnen  nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. das heißt, ihre Sprachkenntnisse liegen unter dem Öffnet externen Link in neuem FensterNiveau B2 nach dem Öffnet externen Link in neuem FensterGemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung zu verbessern. Dies wird durch eine Erweiterung der Allgemeinbildung und durch Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie Kenntnisse über Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder realisiert.

Die Entwicklung und Erweiterung der Sprachkompetenz des Deutschen ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsganges. Der Bildungsgang dauert in der Regel zwei Jahre. Der erfolgreiche Besuch führt für SchülerInnen ohne Schulabschluss zu einem der Berufsbildungsreife (BBR) gleichgestellten Abschluss führen. SchülerInnen, welche die Berufsbildungsreife bereits erlangt haben, können einen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) gleichgestellten Abschluss erwerben.