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Probezeit

Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr 

Die Probezeit ist bestanden, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach mangelhaft und in allen anderen Fächern mindestens ausreichend sind. Mangelhafte Leistungen in einem weiteren Fach können durch befriedigende Leistungen in zwei Fächern oder eine gute Leistung in einem Fach ausgeglichen werden.  

Die Leistungen im Fach Sport sind bei der Entscheidung über das Bestehen der Probezeit nicht einzubeziehen. 

FOSFHRV vom 8. August 2008 §16