Startseite
Aktuelles
Bildungsmöglichkeiten
Berufsschule
Berufsfachschule Soziales
Fachoberschule
Berufliches Gymnasium
Fachschule
Volkshochschule (ZEM)
Besonderes
Vertretungsplan
Service
Struktur
Nützliche Links
Suche

Abiturprüfungsfächer

Wahl der Abiturprüfungsfächer 
(1) Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung. Dabei ist aus jedem Öffnet internen Link im aktuellen FensterAufgabenfeld mindestens ein Fach zu wählen. 
(2) Die schriftlichen Prüfungsfächer sind aus den Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau auszuwählen, wobei sich darunter zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache befinden müssen. Im berufsorientierten Schwerpunkt muss das Fach gemäß § 8 Absatz 3 (Wirtschaftswissenschaft, Maschinentechnik oder Psychologie) ebenfalls schriftliches Prüfungsfach sein. 
(3) Das mündliche Prüfungsfach wird aus den seit der Einführungsphase belegten Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau ausgewählt. 
(4) Zusätzlich kann eine Besondere Lernleistung als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Dabei darf der inhaltliche Gegenstand der Besonderen Lernleistung nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden Leistung sein. Mit der Besonderen Lernleistung kann ein Aufgabenfeld abgedeckt werden. 
(5) Die Schülerinnen und Schüler wählen zu Beginn des zweiten Schuljahres der Qualifikationsphase (Beginn 13. JgSt) aus den Fächern gemäß § 22 Absatz 1 (s.o.) die Abiturprüfungsfächer. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Zulassung einer Besonderen Lernleistung durch die Schülerin oder den Schüler bei der Schulleiterin zu beantragen. Ein Rücktritt von der Besonderen Lernleistung ist nur bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung zulässig. Wird nur mit der besonderen Lernleistung eines der Aufgabenfelder der Abiturprüfung abgedeckt, kann von der besonderen Lernleistung nicht zurückgetreten werden.

Auszüge aus der VV-GOSTV vom 21. August 2009