Berufsfachschule für SozialassistentInnen
Sozialassistentinnen und -assistenten erledigen unterschiedliche pädagogisch-betreuende, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben und Tätigkeiten. Als Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der freien Wohlfahrtsverbände, von kommunalen Dienststellen oder kirchlichen Verbänden übernehmen sie im Rahmen der Familienpflege vorübergehend die Haushaltsführung in Privathaushalten. In Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung, z.B. in Heimen oder Wohngruppen, unterstützen sie die Tätigkeit der Erzieherinnen/Erzieher und Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger. Im Bereich der Altenpflege helfen sie bei der Erledigung der Aufgaben von Altenpflegerinnen/Altenpflegern.
Sozialassistentinnen und -assistenten unterstützen Hilfsbedürftige bei alltäglichen Tätigkeiten. Sie erledigen z.B. Einkäufe, bereiten Mahlzeiten zu, pflegen Wäsche und Wohnung und übernehmen Aufgaben bei der Grundpflege kranker und bettlägeriger Menschen. Sie helfen den zu betreuenden Personen bei der Körperpflege, sind aufmerksame Gesprächspartner und leiten zu Beschäftigungen an. Darüber hinaus betreuen sie Kinder bei den Hausaufgaben und regen sie zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung an. Auch bieten sie Beratungsgespräche, z.B. hinsichtlich der Schulwahl, an.
Sozialassistentinnen und -assistenten arbeiten hauptsächlich
- in Wohn- und Pflegeheimen für betreuungsbedürftige Menschen
- in Kindergärten und -horten
- in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung
- bei ambulanten sozialen oder diakonischen Diensten
Sie sind sowohl in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen als auch in Sanitärräumen von Heimen tätig. Bei der ambulanten Betreuung pflegebedürftiger Menschen halten sie sich in Privatwohnungen auf. Beratungsgespräche werden in Büros oder Besprechungsräumen geführt.
Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein ist für die Tätigkeit unabdingbar: Sozialassisteninnen und -assistenten müssen z.B. mit hilfebedürftigen Menschen sorgsam umgehen. Wichtig sind auch Einfühlungsvermögen und psychische Stabilität, um etwa in schwierigen Situationen angemessen reagieren zu können. Kommunikationsfähigkeit und Kontaktbereitschaft zu Menschen aller Altersgruppen sind zudem erforderlich. Flexibilität ist notwendig, wenn man z.B. im Rahmen der Familienpflege vorübergehend die Haushaltsführung in Privathaushalten übernimmt.
Ein Interesse an Kunst und Musik ist hilfreich, da Haus- und Familienpflegerinnen und-pfleger auch die Freizeit mit den betreuten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gemeinsam gestalten. Wer z.B. ein Musikinstrument beherrscht, ist im Vorteil. In der Ausbildung muss man sich Kenntnisse in Gesundheitslehre aneignen, das Fach Biologie bietet daher eine gute Vorbereitung.
Die Auszubildenden erhalten während der schulischen Ausbildung keine Vergütung. Schulkosten fallen nicht an, außer der gesetzliche Eigenanteil an den Lehr- und Lernmitteln (ca. 40 € pro Schuljahr).
Diese schulischen Ausbildung ist BAföG fähig.
Für die Ausbildung wird ein erweiterter Hauptschulabschluss bzw. die erweiterte Berufsbildungsreife vorausgesetzt.
Desweiteren ist ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für diese Tätigkeit vorzulegen.
Quelle: BERUFENET (www.berufenet.arbeitsagentur.de) Stand: 02.08.2010