Auftrag der Berufsschule
Wir sind Partner zum Ausbildungsbetrieb im System der dualen Berufsausbildung. Wir haben die Aufgabe, allgemeine und berufsbezogene Lehrinhalte gemäß den Rahmenlehrplänen zu vermitteln. Dabei wird der Anteil zu vermittelnder Sozial- und Methodenkompetenzen immer wichtiger. Im allgemeinen findet, neben den berufsübergreifenden Fächern (Deutsch, Wirtschaft- und Sozialkunde, Englisch, Sport) zur Vertiefung der Allgemeinbildung, der Unterricht in Lernfeldern statt, die fachpraktische und fachtheoretische Inhalte in Lernsituationen verbinden.
Wer erstmals einen Ausbildungsvertrag hat, ist berufsschulpflichtig.
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch Ihren Ausbildungsbetrieb.
Die Beschulung erfolgt für 480 Unterrichtsstunden im Jahr, die, je nach Berufsgruppe, unterschiedlich auf das Schuljahr verteilt werden.
Je nach Berufsfeld findet der Unterricht in
Strausberg (Abtlg. 1) | Wirtschaft/Verwaltung Ernährung/Hauswirtschaft Schutz u. Sicherheit |
Seelow (Abtlg. 4) | Agrarwirtschaft Bautechnik |
statt.
Bei sozialen, Lern- oder Prüfungsproblemen berät unser Projekt Türöffner: Zukunft Beruf!
Berufsgrundbildung
Berufsschulpflichtige SchülerInnen, die keinen Bildungsgang der Berufsschule besuchen, werden im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule unterrichtet. Hier können die berufliche Grundbildung und gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G) erworben werden. Aufgenommen werden SchülerInnen, die weder ein Ausbildungsverhältnis noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können. Oder solche, die keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang (z. B. Berufsfachschule Soziales, Fachoberschule oder Berufliches Gymnasium) besuchen und unter 18 Jahren sind (oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Die Berufsfachschule Grundbildung steht SchülerInnen offen, welche die 10. Jahrgangsstufe in der allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe I ohne Abschluss beendet und ihre zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Der Unterricht findet ausschließlich in der Schule statt und wird in den berufsübergreifenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft-/Sozialkunde, Sport) und in berufsbezogenen Bereichen realisiert. Ziel dieses Bildungsganges ist es, die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung zu verbessern. Dies wird durch eine Erweiterung der Allgemeinbildung und durch Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie Kenntnisse über Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder realisiert.
In Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Praktikumsbetrieben können die SchülerInnen in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden. Der erfolgreiche Besuch des Bildungsgangs führt SchülerInnen ohne Abschluss zu einem der Berufsbildungsreife (BBR) gleichgestellten Abschluss. SchülerInnen, welche die Berufsbildungsreife bereits erlangt haben, können einen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) gleichgestellten Abschluss erwerben.
Quelle: Webseite des MBJS
Berufsgrundbildung Plus
In diesen Klassen werden gem. der Berufsgrundbildungsverordnung § 1 (2) bzw. der Eingliederungsverordnung §5 i.V.m. §10(1) SchülerInnen beschult, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (also berufsschulpflichtig gem. §39(3) BbgSchulG sind), weder ein Ausbildungsverhältnis noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können und keinen vollzeitschulischen weiterführenden Bildungsgang (z.B. Berufsfachschule Soziales, Fachoberschule oder Berufliches Gymnasium) besuchen können. Der Unterschied zur Berufsgrundbildung (siehe oben) liegt darin, dass diese SchülerInnen nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. das heißt, ihre Sprachkenntnisse liegen unter dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung zu verbessern. Dies wird durch eine Erweiterung der Allgemeinbildung und durch Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie Kenntnisse über Formen der Berufsausbildung und Berufsbilder realisiert.
Die Entwicklung und Erweiterung der Sprachkompetenz des Deutschen ist ein wesentlicher Bestandteil des Bildungsganges. Der Bildungsgang dauert in der Regel zwei Jahre. Der erfolgreiche Besuch führt für SchülerInnen ohne Schulabschluss zu einem der Berufsbildungsreife (BBR) gleichgestellten Abschluss führen. SchülerInnen, welche die Berufsbildungsreife bereits erlangt haben, können einen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) gleichgestellten Abschluss erwerben.