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Welchen Schulabschluss oder Berufsabschluss haben Sie erreicht?
Die bisherige Schullaufbahn und der erreichte Abschluss sind immer Aufnahmevoraussetzung für einen der möglichen Bildungsgänge. Meist gilt, dass ein höherwertiger Abschluss mehr Alternativen eröffnet.
Klassenbildung
Als öffentliche Schule darf das Oberstufenzentrum in den vollzeitschulischen Bildungsgängen (Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule, Fachschule) i.d.R. nur bei einer ausreichenden Anzahl von SchülerInnen die Klassen einrichten.